- aussteuern
- aus||steu|ern 〈V. tr.; hat〉1. jmdn. \aussteuern1.1 mit einer Aussteuer versehen, ausstatten1.2 jmds. Unterstützung (aus einer Versicherung) beenden2. etwas \aussteuern so einstellen, dass eine einwandfreie Wiedergabe gewährleistet ist (Aufnahmen, Rundfunkübertragungen u. Ä.)
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aus|steu|ern <sw. V.; hat:1. durch geschicktes Steuern unter Kontrolle bringen:wenn ein Reifen platzt, darf man nicht bremsen, sondern muss den Wagen a.2. (Elektronik) so einstellen, dass unerwünschte Verzerrungen vermieden werden:einen Verstärker a.3. (veraltet) jmdm., bes. der Tochter, eine Aussteuer geben:sie mussten drei Töchter a.4. (Versicherungsw.) die Versicherungsleistungen an einen Versicherten beenden:die Krankenkasse will ihn a.* * *
aus|steu|ern <sw. V.; hat: 1. durch geschicktes Steuern unter Kontrolle bringen: wenn ein Reifen platzt, darf man nicht bremsen, sondern muss den Wagen a.; Aus der Schussfahrt einen Ski parallel ausstellen und umsteigen, mit Beinedrehen den Schwung a. (Kemmler, Das große DSV-Skihandbuch, München/Bern/Wien 1977, S. 94). 2. (Elektronik) so einstellen, dass unerwünschte Verzerrungen vermieden werden: einen Verstärker, ein Tonbandgerät a. 3. jmdm., bes. der Tochter, eine Aussteuer geben: er musste drei Töchter a. 4. (Versicherungsw.) die Versicherungsleistungen an einen Versicherten beenden: Die Krankenkasse hat mich inzwischen ausgesteuert (Hörzu 15, 1983, 137); während in Frankreich bereits etwa 200 000 Beschäftigungslose aus den Arbeitslosenversicherungen ausgesteuert sind (NZZ 31. 8. 87, 15).
Universal-Lexikon. 2012.